KRANKENKASSENZAHNSPANGE/GRATISZAHNSPANGE BEIM WAHL-KIEFERORTHOPÄDEN

Als qualifizierter Kieferorthopäde biete auch ich die Krankenkassenzahnspange an, allerdings mit einem Selbstbehalt!

KRANKENKASSENZAHNSPANGE? Nicht jedes Kind bekommt eine komplett von der Krankenkasse bezahlten Zahnspange, auch »Gratiszahnspange« genannt. Die Höhe der Zuschüsse der Krankenkasse hängt vom Ausmaß der Zahnfehlstellung ab:

• IOTN Grad 4 oder 5 Liegt eine massive Zahnfehlstellung vor, übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten einer abnehmbaren oder festsitzenden Zahnspange für Ihr Kind. • IOTN Grad 3 Liegt eine Zahnfehlstellung diesen Grades vor, können weiterhin die schon bestehenden Zuschüsse (abhängig von der Krankenkasse; ca. 370-1000€ pro Jahr) beantragt werden. Ob ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet die Krankenkasse! • IOTN Grad 1 und 2 Bei geringfügigen Fehlstellungen wird kein Zuschuss von der Kasse gewährt.

Als qualifizierte Praxis können wir Ihnen und Ihrem Kind im Rahmen der Erstberatung die Information geben ob ihr Kind für die Krankenkassenzahnspange in Frage kommt.

Die Kasse finanziert nur festsitzende Zahnspangen mit Metall-Brackets. Die Therapie mit ästhetischen Zahnspangen (wie z.B. Lingualtechnik, zahnfarbene Brackets, Aligner) ist dabei nicht gestattet.

Aufgrund unserer Qualifikation als kieferorthopädische Wahlarztpraxis leistet die Kasse einen Kostenersatz in Höhe von 80-100% des vertraglich festgelegten Tarifs für festsitzende Krankenkassenzahnspangen.

Somit ergeben sich folgende Vorteile für Ihr Kind im Rahmen der Behandlung bei uns:

• Deutlich geringerer Selbstbehalt für Sie, durch den Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse

• Keinerlei Einschränkung in der Auswahl der Behandlungsmethoden, -techniken und -materialien • Eine individuelle Betreuung und keine Massenabfertigung

Kosten

IOTN-FESTSTELLUNG: 60€ Rückvergütung dzt. ca. 47,60€ – 59,50€ FRÜHBEHANDLUNG: ca. 1035€-1300€ Rückvergütung dzt. ca. 828€ – 1035€ (meist herausnehmbare Zahnspange) FESTSITZENDE ZAHNSPANGE: ca. 6000€* Rückvergütung dzt. ca. 3331€ – 4164€

(*je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad kann das Honorar ±25% variieren.) AUSGLIEDERUNG DER APPARATUR nach Behandlerwechsel: ca. 250€ Rückvergütung dzt. ca. 166,40€ AUSGLIEDERUNG DER APPARATUR bei Behandlungsabbruch: ca. 250€ Rückvergütung dzt. ca. 166,40€ Reparaturen während der Früh- und Hauptbehandlung werden in der Regel nicht verrechnet. Bei mehrjährigen Behandlungen werden die Kosten in Teilzahlungen aufgeteilt.

DIESE TARIFE GELTEN NUR FÜR DIE IOTN-GRADE 4 UND 5 BEI JUGENDLICHEN ZWISCHEN 12 UND 18 JAHREN!